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sexuellermissbrauch.com
Bernhard Sommergruber - Psychotherapeut - 7111 Parndorf - Wurmbrand-Stuppach-Siedlung 1
1010 Wien - Seitenstettengasse 5
Vortrag gehalten am 12. Juni 1999
auf Einladung der Wiener Ärztekammer im Rahmen des "Collegium Publicum"
Veröffentlicht in: "Collegium Publicum", 4.Jg., 12. Juni 1999, Fortbildungsreferat der Ärztekammer für Wien
Methoden: Psychotherapie (Systemische Familientherapie, Logotherapie/Existenzanalyse), Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Selbstverständlich ist jene Form der Kindesmißhandlung, in der Sexualität zum erwachsenen Selbstzweck angewandt wird, eine psychopathologische, aber ebenso hat die Anwendung von psychischer und physischer Gewalt ohne dem Mittel der Sexualität ebensolche Folgen auf die Gesundheit des Kindes. Wir können nicht feststellen, daß die Auswirkungen von sexueller Mißhandlung generell größer sind als jene der physischen oder psychischen. Wir sehen zum Beispiel Kinder, die jahrelang sexuell mißhandelt wurden, jedoch ein ziemlich „normales" Leben führen und niemals eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen haben und wir sehen Kinder, die jahrelang physischen oder psychischen Gewaltanwendungen ausgesetzt waren und die in späteren Jahren zum Beispiel schwer selbsttötungsgefährdet oder schwer depressiv sind. Selbstverständlich gibt es ebenso den Menschen, der (sexuell) mißhandelt wurde und einer jahrelangen Betreuung bedarf und jene Person, die „geschlagen" durch die Kindheit gehen mußte, jedoch ohne fremder Hilfe im Laufe der Jahre eine „normale" psychische Entwicklung nimmt. Fazit: Wir können keine generelle Skala der Auswirkungen von verschiedenen Formen der Gewalt entwerfen.
Wollen wir dem Kind helfen,
bedarf es einer für uns ungewohnten Langsamkeit !
Jemand könnte sagen: „Wahnsinn! Da muß man doch schnell etwas unternehmen - das Kind muß gerettet werden!"
Wir müssen jedoch bedenken: Würden wir ganz schnell helfen wollen, würde dies bedeuten, daß wir schnell Informationen bräuchten. Da dem Kind in den meisten Fällen diese Hilfe zu schnell gehen würde, käme diese versuchte Hilfe für das Kind überfallsartig. Folglich verschließt sich das Kind noch mehr oder leugnet „sogar" daß es (sexuell) mißhandelt worden ist. Der Grund ist die noetisch-psychische Überforderung, die häufig durch Drohungen des Täters bzw. der Täterin verstärkt wird.
Wir müssen uns vorzustellen, wie es dem Kind in seiner Welt geht. Es ist zum Beispiel von seinem Stiefvater immer wieder sexuell mißhandelt oder zum Beispiel von seinem Vater immer wieder geschlagen worden. Dem Kind ist weh zumute. Dieses Kind spürt sein Weh-Sein nicht nur körperlich, sondern auch in seinem Kopf und seinem Herz. Aber das Kind weiß, daß es auch zu seiner Familie gehört, daß es von dieser Familie ernährt wird und in einer nahen Beziehung und -physiologischen- Abhängigkeit steht. Und häufig erlebt das Kind nicht nur die Mißhandlung durch Vater, Stiefvater, Mutter, Stiefmutter, Bruder oder einer anderen nahen Person, sondern erfährt durch die gleiche Person, die es auch mißhandelt, das Gute, das Schöne, das Angenehme: Ausflüge, Spiele, Märchen, Basteleien etc. So erfährt das Kind vom Erwachsenen, der sie oder ihn mißhandelt, eine Zwiegespaltenheit: das Gute -und- das Böse.
Wenn wir nun den Verdacht haben, daß ein Kind, (sexuell) mißhandelt wird, ist es von sehr großer Bedeutung -für das Kind-, daß wir wissen, daß wir selbst -wie alle Menschen!- am liebsten SOFORT helfen würden, am liebsten SOFORT alles heil machen wollten, am liebsten SOFORT alles für das Kind in die Wege leiten wollten. Und: Es ist von großer Bedeutung, daß wir wissen, daß in fast allen Fällen von „Verdacht auf Sexuelle Kindesmißhandlung" eine langsame Vorgehensweise -im Sinne des Kindes- gefragt ist, damit wir das Kind nicht -noch mehr- verunsichern und in der Folge in eine noch größere Isolation treiben.
1. Über den Verdacht vorerst nicht in der ersten Emotionalität mit der Mutter oder dem Vater reden! Diese Personen wären so durch Ihre Aussagen „vorgewarnt" und würden in der Folge den Druck auf das Kind verstärken!
2. Anfertigen schriftlicher Aufzeichnungen über alle somatischen und noetisch- psychischen Auffälligkeiten sowie über auffällige Aussagen des Kindes, des Vaters oder der Mutter.
3. Eine Verständigung der (Kriminal-)Polizei von Verdachtsvorwürfen bedeutet eine Anzeige getätigt zu haben, da die (Kriminal-)Polizei die einzige Institution ist, welche von der Anzeigepflicht betroffen ist. So ist es in den allermeisten Fällen ratsam, nicht sich sofort mit der (Kriminal-)Polizei in Verbindung zu setzen. Ausnahme: Akute Gefährdung des Kindes! Begründung: Die meisten Anzeigen führen zu keiner Verurteilung des vermeintlichen Täters. Das Kind erleidet so nicht nur die Prozeduren der polizeilichen und gerichtlichen Einvernahmen, sondern muß in der Folge weiterhin mit dem Täter zusammenleben. Wenn eine polizeiliche bzw. gerichtliche Anzeige indiziert ist, muß sich das Kind einer fachlich guten Begleitung sicher sein.
4. Besteht ein Verdacht auf (sexuelle) Mißhandlung ist die Zusammenarbeit mit einer einschlägigen Institution, wie z.B. der „Möwe", zu empfehlen. In einem Erstgespräch werden wir die Verdachtsmomente erläutern und die ersten Interventionsschritte planen.
5. Sollten Sie Ihren Verdacht mit einer Person -egal in welcher Institution- besprechen wollen, die Sie nicht kennen, so prüfen Sie zuerst, ob Sie mit dieser Person zusammenarbeiten können, ob diese Person nicht sofort eine Anzeige macht, ob diese Person ihrer Einschätzung nach Erfahrung mit dieser Problematik hat. Sie sollen diese Abklärung durchführen, ohne den Namen oder andere persönliche Daten des Kindes bzw. der Familie bekanntzugeben.
6. Rufen Sie sich immer wieder in Erinnerung: Gute Hilfe muß langfristig angelegt sein. Diese Hilfe müssen nicht Sie persönlich leisten! Allein in Ihrer Verantwortung liegt, daß Sie bei Verdacht auf (sexuelle) Kindesmißhandlung die Intervention richtig einleiten. Dies kostet Sie zwar auch ein paar Stunden, jedoch sind die ersten Interventionsschritte für das Kind die wichtigsten.
Ich will Ihnen dies anhand von 2 Fallbeispielen verdeutlichen.
Personen: 7jähriger Knabe, Vater, Mutter, Lehrerin Die engagierten Lehrerin beobachtet Auffälligkeiten beim Kind, die sie auf eine Mißhandlung, eventuell auf eine sexuelle Mißhandlung des Kindes denken lassen. Ihre Beziehung zum Kind kann als gut bezeichnet werden. In den Pausen versucht sie immer wieder das Kind zu ermuntern, auch über Probleme mit ihr zu reden. Er erzählt ihr über kleinere Probleme, z.B. über Streitigkeiten mit seiner jüngeren Schwester. Die Lehrerin, die natürlich unter psychischen Druck steht -sie will ´alles´ richtig machen, dem Kind helfen- erzählt der Mutter über ihren Verdacht, daß der Knabe mißhandelt oder sexuell mißhandelt würde. Die Mutter ist -selbstverständlich- erstaunt, wehrt diese Vorwürfe heftig zurück. In der nächsten Zeit bemerkt die Lehrerin, daß das Kind persönliche Begegnungen mit ihr meidet, auf Fragen reagiert das Kind mit Schweigen. Die Lehrerin kommt - leider zu spät - in die „Möwe". Wir müssen ihr erklären, daß ihr Umgang mit dem Kind zwar sehr gut war, sie jedoch den Fehler gemacht hat, die Mutter -wesentlich zu früh - von ihrem Verdacht zu informieren. Sie hätte ihrer Verdachtsmomente (physische und noetisch-psychische Auffälligkeiten sowie Aussagen des Kindes) dokumentieren und anschließend mit uns den Kontakt aufnehmen sollen. Dann hätten wir mit ihr die weiteren Interventionsschritte planen können, z.B. auch wann welche Person mit der Mutter -wie- sprechen soll.
Personen: Ärztin, Mutter, 2 Kinder (13a, 9a - chronische Bronichitis) Eine Ärztin beobachtet in den gelegentlichen Kontakten mit einer Mutter und ihren 2 Kindern (13 und 9 Jahren), daß die 9jährige verhaltensauffällig ist. Sie ist in hohem Maße als schüchtern zu bezeichnen, läßt sich nicht gerne untersuchen, auf direkte Fragen der Ärztin an das Kind antwortet regelmäßig die Mutter, die in der Ärztin das Gefühl erweckt, als schüchtere diese die Kinder ein und als würde die Mutter „wie eine Eule, die auf einem hohen Baum sitzt über die Kinder wachen, obwohl die Kinder in einem eingezäunten Spielplatz sich tummeln". Sowohl die Mutter als auch die Kinder kommen seit 1 ½ Jahren zu dieser Ärztin. Die Ärztin ruft in der „Möwe" an und wir ersuchen sie sich in unsere Beratungsstelle zu bemühen, da das persönliche Gespräch mehr Informationen zutage bringe als ein Gespräch am Telephon. Die Ärztin schilderte nochmals ihre Wahrnehmungen und Phantasien, welche sie in Zukunft gleich nach der Begegnung mit der Familie dokumentieren wird. Beinahe sich entschuldigend argumentiert die Ärztin, daß sie natürlich wisse, daß die geschilderten Auffälligkeiten keinen Beweis für eine wie immer geartete Mißhandlung des Kindes seien, aber in ihr sei das „unbestimmte Gefühl" entstanden, als wäre da „etwas nicht in Ordnung". Wir vereinbaren, daß bei der nächsten Konsultation mit dieser Familie, die wegen einer chronischen Bronchitis der 9jährigen geplant ist, die Ärztin darauf bestehen wird, eine Untersuchung zu machen, bei der die Anwesenheit der Mutter nicht vereinbar ist. Sie solle dann dem Kind ihre Beobachtungen und Gefühle erklären und der 9jährigen anbieten, sie könne jederzeit mit ihr oder einer anderen Person ihres Vertrauens sprechen. Bei dieser Konsultation sprach das Kind auch in der Abwesenheit der Mutter nur sehr wenig, auch nicht als die Ärztin ihr von ihren Beobachtungen erzählte und dem Kind -sogar- von ihren Überlegungen bezüglich „Mißhandlung" und „sexueller Mißhandlung" erzählte. Das Kind schwieg. Die Ärztin, die diese einseitige Unterhaltung, nicht zufrieden stellte, rief bei mir an und wir besprachen die Unmöglichkeit des Sich-Öffnens des Kindes und daß sie eine gute, da sehr persönliche Intervention gesetzt hat und daß wir keine schnellen Wunder erwarten dürften, da das strenge Familiensystem stärker sei als unserer ersten Interventionsschritte und dieses Anbahnen unsererseits auch sehr vorsichtig und persönlich zu sein habe, da wir ja nicht mit einer Faustkeule in das Familiensystem hineinschlagen könnten, da dann auch die Kinder noch mehr verstört würden. Es folgte das 2., 3., 4., 5. und 6. Gespräch der Ärztin mit dem Kind, immer unter vier Augen während der medizinischen Untersuchungen. Die Ärztin und ich besprachen die aktuelle Situation in dieser Zeit zweimal telephonisch und einmal kam sie nochmals zu mir in die Beratungsstelle. Diese Ärztin lernte mit dieser notwendigen Langsamkeit, die für sie ungewohnt war, umzugehen. Nach 7 Monaten, die Ärztin war gerade am Zweifeln, ob diese Art der Intervention die richtige sei, erklärte die inzwischen 10jährige der Ärztin, daß sie sich von ihr verstanden fühle, aber sie nicht „darüber" sprechen könne. Die Ärztin vereinbarte mit dem Kind und der Mutter, daß es in „Die Möwe" zu einer Betreuung gehen werde, da hier auch eine Therapieform angeboten würde, bei der nicht gesprochen werden müsse, sondern viel gezeichnet und stummes Theater gespielt würde - und dies könnte zu einer wesentlichen Besserung der chronischen Bronchitis führen. Kurzum: Nach 2 Jahren der Betreuung konnte das Mädchen von ihren Erlebnissen sprechen. Sie wurde von ihrem Stiefvater zwischen dem 8. und 11. Lebensjahr sexuell mißhandelt: sie mußte seinen Penis anfassen, ihm beim Onanieren zusehen und häufig schaute er ihr beim Duschen zu, weshalb sie nie die Türe zum Badezimmer zusperren durfte. Der Stiefvater war in der Zwischenzeit von der Mutter geschieden. Die Mutter war auch während der Zeit der Psychotherapie mit dem Kind nicht zu Gesprächen bereit. Wir können nur vermuten, daß sie von der sexuellen Mißhandlung wußte oder sie ahnte. Die nach Beendigung der Psychotherapie fast 14jährige bestand darauf, daß keine gerichtliche Anzeige gemacht würde. Selbstverständlich entsprachen wir diesem Wunsch des Mädchens. (Es ist nicht Aufgabe einer Kinderschutzeinrichtung, ebensowenig einer psychotherapeutischen Institution Anzeige zu erstatten.)
Wir vereinbarten, daß sie bei Auftreten von Problemen später wieder mich kontaktieren könne.
Dank an jene Ärztin, deren etwa Einsatz von etwa 9 Stunden im Laufe von ein paar Monaten sehr viel bewirkte!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen den wichtigsten Faktor in der Intervention beschreiben: die Langsamkeit. Jene Langsamkeit, die sehr viel Geduld von uns allen erfordert. Langsam. Langsam. Langsam. Denn: dem Kind ist die Sexualität in erwachsener Gestalt aufgebürdet worden. Es war alles zu viel, zu schnell. Nun bedarf es unserer geduldigen Langsamkeit einen Zugang zum Kind zu finden, ihr bzw. sein Vertrauen zu Zusammenfassung: Wir erhalten -auch- von Kindern kaum direkte Aussagen, in denen sie von (sexueller) Mißhandlung sprechen. So müssen wir uns bei der Intervention einer für uns ungewohnten Langsamkeit annähern. In dieser Langsamkeit ist es oft möglich dem Kind einen Raum zu bieten, in dem es sich -langsam- der Welt wieder öffnen kann. -Auch- das Kind kann diese Bewältigung einer schrecklichen Lebenserfahrung nicht schnell erledigen. Das Kind benötigt häufig noch mehr Zeit, da es von seiner Umwelt -meist auch seinem Täter oder seiner Täterin- noch wesentlich mehr abhängig ist als wir Erwachsene von unserer Umwelt. finden, ihrem bzw. seinem Vertrauen uns als würdig zu erweisen.
Autor (Copyright): B. Sommergruber