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sexuellermissbrauch
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Bernhard Sommergruber - Psychotherapeut - 7111 Parndorf - Wurmbrand-Stuppach-Siedlung 1

1010 Wien - Seitenstettengasse 5


Verschwiegenheit bei sexuellem Kindesmißbrauch?


 

Einführungsvortrag bei der gleichnamigen Podiumsdiskussion 10/1998

mit

Univ.Doz.Prim.Dr. Günther Fasching, Kinderschutzgruppe am Preyer Kinderspital

Dr. Marion Gebhart, Kinder- u. Jugendanwaltschaft

Prof.Dr. Udo Jesionek, Jugendgerichtshof

Dr. Michael Kierein, Bundesministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales

Prof.hc. Dr. Alfred Pritz, Öst. Bundesverband für Psychotherapie

Dr. Lieselotte Türkmen-Barta, Psychologischer Dienst der Stadt Wien, MA 11

Moderation: Bernhard Sommergruber, die möwe

Großer Festsaal des Bezirksamtes Hietzing/Penzing

Veranstalterinnen:

Plattform gegen die Gewalt in der Familie

(Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie)

die möwe

Verein für physisch, psychisch oder sexuell mißhandelte Kinder

Bezirksvorstehung Penzing


Wozu Verschwiegenheitspflicht?

In der Therapie z.B. mit einem 27jährigen angstneurotischen Patienten werde ich nicht zum Jugendamt oder zur Kriminalpolizei laufen - wozu auch? In der Therapie mit einer 39jährigen Patientin, die an den Folgen von sexueller Mißhandlung in der Kindheit leidet, werde ich ebenso wenig auf die Idee kommen irgendeine andere Institution oder Behörde zu kontaktieren. Wozu auch? Es ist nach guter Beratung die Eigenverantwortung der Klientin zu entscheiden, was nach den rechtlichen Möglichkeiten, sie tun will oder nicht. In diesem Fall ist außerdem die Verjährungsfrist wahrscheinlich lange eingetreten.

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie. Die/der KlientIn soll sich in der Psychotherapie sicher sein können, daß sie/er alles sagen kann, was gewollt wird, und diese Person soll keine Nachteile erleiden können, daß diese Informationen Dritten zugänglich gemacht würden - weder andren Privatpersonen noch Behörden.

Wozu die Diskussion um die Verschwiegenheitspflicht im Zusammenhang mit der Betreuung von Opfern v.a. im Kindesalter? Hier ist sicher ein Grund unsere Betroffenheit, wenn wir um die Mißhandlung eines Kindes wissen oder diese aus der Symptomatik annehmen müssen. Auch ein Grund ist unsere eigene Hilflosigkeit.

Beispiel: Eine Mutter geht mit ihrer 9jährigen Tochter, deren Symptomatik auf eine sexuelle Mißhandlung hindeutet, auf Anraten der Schule in eine Beratungsstelle. Dort erhärtet sich der Verdacht auf sexuelle Gewalt. Der Mutter wird erklärt, daß eine längerfristige Betreuung sinnvoll ist und diese dort nicht möglich sei. Die Mutter kommt mit ihrer Tochter freiwillig zu mir in unsere Beratungsstelle zur Betreuung. Es besteht sowohl bei der letzten Therapeutin als auch bei mir der Verdacht, daß die Mutter „ein Spiel" spielt. Wir haben das Gefühl, daß sie nicht alles sagt, was sie weiß. Auf Wunsch von mir und der ehemaligen Betreuerin wird eine Fallkonferenz (FK) einberaumt, in der auch die ehemalige sowie die neue Lehrerin anwesend sein werden.

Die Mutter wird von mir informiert, daß sich o.a. Personen zusammensetzen werden, um Beobachtungen, die die einzelnen Personen bzgl. den Auffälligkeiten des Kindes gemacht haben, auszutauschen. Ich erkläre der Mutter, daß ich sie voll von der HFK informieren werde. Ich tue dies, da ich nicht hinter dem Rücken der Mutter agieren will. Ich möchte sie in den Prozeß vorsichtig mit einbeziehen. Ich glaube zu merken, daß es der Mutter nicht recht ist, spreche sie auch darauf an, es kommt jedoch von ihr kein Einspruch bezüglich der FK. Plötzlich bleiben die Mutter und das Kind von der Therapie fern. Der Eindruck ist, daß dies mit der FK zu tun habe.

Welche Möglichkeit bestehen?

1. Von vornherein keine FK. Wichtige Information würden mir fehlen. Gerade in diesem Fall erscheint den beteiligten HelferInnen, daß die Zusammenarbeit von enormer Wichtigkeit ist.

2. Die Mutter soll bei der FK von Beginn an dabei sein. Dies halte ich nicht für klug, da die Mutter in so einem Setting sehr schnell herausbekommen würde, bei wem sie besser agieren könnte.

3. Keine Information der Mutter von der FK. Dies würde für mich einen absoluten Vertrauensbruch bedeuten und die Kooperation möglicherweise schwerer gestalten, wenn die Mutter im Nachhinein zufällig erfährt, daß eine FK stattgefunden habe.

Möglichkeiten, was ich nach dem Abbruch des Kontaktes tun kann

1. Nichts. Keine Information an die Schule und das Jugendamt. Schließlich ist die Mutter noch dazu freiwillig zur Therapie gekommen. Achtung: Es KANN der Trick der Mutter gewesen sein, daß sie sich auf Anraten in eine Beratung begibt, somit freiwillig kommt, somit das Jugendamt nicht eingeschalten wird und sich somit auch freiwillig aus der Betreuung begeben kann. Wir dürfen nicht vergessen: Alles was wir tun muß die Auswirkungen für das Kind berücksichtigen! Wenn wir nichts unternehmen, wird es für das Kind sicher nicht einfacher.

2. Die HelferInnen beschließen weitere Beobachtung des Kindes durch die Lehrerin, in weiterer Folge ggf. Kontaktaufnahme mit der Mutter durch die/den SozialarbeiterIn des Jugendamtes. Wenn wir keine ziemlich eindeutigen "Beweise" für einen Tatbestand haben, so können wir auch nichts zur Anzeige bringen. Ich will an dieser Stelle nicht auf die prinzipiellen Gefahren und Chancen bei einer Anzeige bei Polizei bzw. Gericht eingehen. Und: Wir müssen immer das Kind "mitdenken"! Was könnte das Kind wollen? Was könnte am ehesten für das Kind gut sein?

Die Gründe für ein Zusammenarbeiten und somit miteinander reden und folgendes gemeinsames Handeln verschiedener ProfessionistInnen:

a) Gemeinsam überlegen: Was kann in dieser Situation für das Kind das Beste sein?

b) Gemeinsam festlegen: Wie soll welche Fachkraft welche Aufgaben bezüglich der Beobachtung bzw. Betreuung des Kindes bzw. der Eltern vorgehen?

c) Gemeinsames Klären der Vorgangsweise, damit nicht verschiedene ProfessionistInnen an verschiedenen Interessenszielen arbeiten. Widrigenfalls bringt niemand - für das Kind - etwas zusammen!

Das System der "verwirrenden Familie", die das Kind sowieso schon ertragen muß, soll nicht noch durch ein „verwirrendes System der versuchten HelferInnen" „bereichert" werden. Folglich ist die Zusammenarbeit von großer Bedeutung!

Beim Erleiden von sexueller Gewalt ist das Kind verwirrt, weil z.B. von den Erziehungsberechtigten oder jemandem anderen keine Verantwortung übernommen wird. Bei uns HelferInnen besteht logischerweise auch Verwirrung. Es ist die Sachlage oft nur schwer nachzuvollziehen, unter den verschiedenen HelferInnen bestehen verschiedene Meinungen.

Dies sollte aber nach bester Möglichkeit nicht dazu führen, daß auch wir keine Verantwortung übernehmen und uns hinter der „Verschwiegenheitspflicht" verschanzen. Genauso wenig soll es dazu führen, daß wir "vor lauter Betroffenheit", vor lauter „Helfen-MÖCHTEN" sofort eingreifen, ohne eben überlegt zu haben: Was ist für das Kind in dieser Situation das Beste? Was ist realistisch? Wer übt sonst noch Einfluß auf das Kind aus (Schule, Kindergarten, Oma etc.) und mit wem muß ich mich folglich zu einer gemeinsamen Vorgangsweise entschließen?

In verschiedenen FK, die KollegInnen oder ich erlebt haben, waren immer wieder HelferInnen, die sich hinter der Verschwiegenheitspflicht „verschanzt" haben und erklärt haben: "Ich darf ja nichts sagen, es gibt die Verschwiegenheitspflicht". So muß das Gesetz meines Erachtens als Alibi für das Nicht-Wahrnehmen von Verantwortung aufgefaßt werden.

© B. Sommergruber